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Covid-19
Aktueller Behandlungs-Ablauf:
Wir verzichten auf Händeschütteln und beachten - wie auch sonst - die gebotenen Hygienevorschriften in der Praxis.
Bitte bei Betreten der Praxis bereits einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Unmittelbar nach Betreten der Praxis bitte um Hände-Desinfektion an dem vorbereiteten Tisch und die Straßenschuhe ausziehen. Einmalschuhe werden bereitgestellt.
Weil während der Behandlung Naturgemäß der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, tragen beide – Patient und Behandler - einen Mundschutz bzw. Schutzvisier.
Kommen Sie bei Erkältungskrankheiten oder grippeähnlichen Symptomen oder wenn es in Ihrem persönlichen Umfeld einen bestätigten Infektionsfall mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nicht in meine Praxis. Wenn Sie unter einem oder mehreren der bekannten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 leiden
Fieber
trockener Husten
Abgeschlagenheit
Atemprobleme
Halskratzen
Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost
Schnupfen
Übelkeit und Durchfall
wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt.
Als Heilpraktiker ist mir laut Infektionsschutzgesetz die Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 NICHT gestattet.
Hinweise zur An- und Rückreise von und nach Österreich, bei Covid-bedingter Grenzschließung:
Die Einreise nach Deutschland ist zu folgenden Zwecken möglich:
Warenverkehr
berufsbedingte Gründe
triftige persönliche Gründe (z.B. ärztliche Behandlung, Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung; besondere Familienumstände oder zwingende Gründe der Tierversorgung)
Rückkehr an den Hauptwohnsitz
Die Einreise nach Österreich ist zu folgenden Zwecken möglich:
Rückfahrt - Wieder-Einreise nach Österreich:
Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich ist die Wiedereinreise nach Österreich nach Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Deutschland zulässig.
Bei der Wiedereinreise ist eine Bestätigung darüber vorzuweisen.
Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig.
Die Verpflichtung zur 14-tägigen Quarantäne entfällt.
Eine diesbezügliche Übertritt-Bestätigung wird von mir ausgestellt und vorab via Mail übermittelt! Änderungen zu den oben angeführten Vorgangsweisen von Seiten der Behörden sind jederzeit möglich und kann daher von mir keine Haftung dazu übernommen oder abgeleitet werden.
Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin für eine Beratung, Behandlung oder wenn Sie eine Folgeverordnung von Kräutern benötigen.